| Warum eine Domain für Europa?
Im Februar 2000 verabschiedete die EU Kommission ein Arbeitspapier zur Einführung einer neuen TLD für
Europa, .eu (doteu). Mit der Einführung dieser neuen Endung für Internet-Adressen soll
der großen Bedeutung der TLD .com (dotcom) bei der wirtschaftlichen Nutzung des Internets ein
europäisches Pendant entgegengesetzt werden. Dies soll einerseits den Wirtschaftsstandort Europa ins Blickfeld
rücken und die europäische Identität der Unternehmen erkennbar machen und andererseits den Engpass beseitigen, der für viele europäische Unternehmen, Institutionen und Privatpersonen dadurch entstanden ist, dass ihre Namen unter dotcom bereits - ganz legitim - durch US-amerikanische oder andere Anmelder besetzt waren. Im März
2002 wurde die Einführung der neuen TLD beschlossen und im Mai 2003 ein belgisches Konsortium, EuRID
, als zentrale europäische Registry eingesetzt.
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Über EuRID
EuRID (European Registry of Internet Domain
Names) ist eine non-profit-Organisation mit Sitz in Brüssel, die als Vergabestelle für die Domain
.eu eingesetzt wurde. EuRID rekrutiert sich aus den nationalen NICs der Länder Belgien
(DNS BE), Italien (
IIT CNR) und Schweden (NIC SE).
Geplant sind neben dem Hauptsitz drei zusätzliche regionale Büros:
| Sitz |
Region |
Unterstützung der Registrierungsstellen in |
| Brüssel |
Hauptsitz, Mitteleuropa |
Belgien, Frankreich, Niederlande, Luxemburg, Deutschland, Österreich |
| Stockholm |
Nordeuropa |
Schweden, Dänemark, Finnland, Estland, Lettland, Litauen, Großbritannien, Irland |
| Pisa |
Südeuropa |
Italien, Spanien, Portugal, Griechenland, Malta, Zypern, Slowenien |
| Prag |
Osteuropa |
Tschechische Republik, Slowakei, Ungarn, Polen |
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Ablauf der Registrierung
Am 07.12.2005 um 11.00 Uhr begann die Registrierung der neuen Europa-Domain. Aktuell liegen für die Phase I der Sunrise Period gut sechs Wochen nach dem offiziellen Beginn etwa 160.000 Anmeldungen vor.
Die ersten drei, nach knapp 2 Sekunden eingegangenen Anmeldungen lauten tickets.eu, job.eu und hotels.eu. Liebling der Anmelder bleibt s/e\x.eu, dahinter kommen hotel.eu, travel.eu, jobs.eu, hotels.eu, casino.eu und business.eu.
Die zweite Phase der Anmeldung begann am 7. Februar 2006 für Personen oder Institutionen, die so genannte
"sonstige frühere Rechte" (siehe unten) beanspruchen. Eine Woche nach dem Start von Sunrise Phase II lag die Gesamtzahl der Anträge bei etwa 280.000, bezogen auf insgesamt etwas über 200.000 Domains. Rund ein Drittel aller Anmeldungen auf entfallen Anträge aus Deutschland.
Am 7. April 2006
begann die allgemeine Registrierung. Die Zahlen werden angeführt von Deutschland mit über 530.000 Registrierungen, Großbritannien mit etwa 320.000 und den Niederlanden mit 200.000 Domains. Diese Verteilung entspricht den bereits bei den nationalen ccTLDs bekannten Kräfteverhältnissen.
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Vorrecht zur Registrierung
Zu den spannendsten Fragen der Einführung von .eu zählt die Frage, welche Rechte zur
Teilnahme an der Sunrise Period berechtigen. Mit dem Annex 1 zu den Sunrise Rules hat EURid erstmals eine
Liste mit den "früheren Rechten" (prior rights) veröffentlicht. Derzeit ist die Liste lediglich in
englischer Sprache veröffentlicht, an der Übersetzung wird noch gearbeitet. Da sich hier ganz leicht Ü
bersetzungsfehler einschleichen können, sind nachstehende Angaben als unverbindlich zu verstehen. Für Deutschland ergibt sich folgendes Bild: als früheres Recht sind geschützt:
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eingetragene nationale Wortmarken oder Wort-/Bildmarken, wobei sich bei letzteren die Anmeldung auf den
dominierenden, unterscheidungskräftigen Wortbestandteil beschränkt; |
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| - |
eingetragene Gemeinschaftsmarken aus einem der 25 EU-Mitgliedsländer |
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| - |
eingetragene IR-Marken mit Gültigkeit in mindestens einem der 25 EU-Mitgliedsstaaten; |
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| - |
Geographische Herkunftsangaben oder Ursprungsbezeichnungen |
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| - |
Unternehmenskennzeichen wie Handelsnamen, Geschäftsbezeichnungen, Unternehmensnamen, welche im geschä
ftlichen Verkehr als Name, als Firma oder als besondere Bezeichnung eines Geschäftsbetriebs oder eines
Unternehmens benutzt werden; |
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| - |
icht eingetragene Marken, geschützt etwa durch notorische Bekanntheit der Marke im Sinne des Artikels 6bis der Pariser Verbandsübereinkunft zum Schutz des gewerblichen Eigentums |
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| - |
Werktitel (Namen oder besondere Bezeichnungen von Druckschriften, Filmwerken, Tonwerken, Bühnenwerken oder
sonstigen vergleichbaren Werken) |
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dotEU ist von Anfang an als Domain für die Europäische Union konzipiert. Sie soll der EU im
Internet ein Gesicht geben. Damit ist nicht Europa gemeint, sondern ausschließlich die zur Zeit 25 Mitgliedsstaaten
der Europäischen Union. In der EG-Verordnung Nr. 733/2002 vom 22. April 2002, Artikel 4, heißt es:
Das ist unmissverständlich und grenzt alle Personen und Unternehmen, die keinen Sitz in einem Mitgliedsland hat,
von der Registrierung einer .eu-Domain aus, sowohl in den Sunrise Period als auch in der Live-Phase.
Weitere Informationen finden Sie unter http://www.eurid.eu
(Quellen: domain-recht.de/Domain-Newslwtters #282, #289, #290, #298, #299, intern.de, 08.12.2005,
http://www.freshfields.com/practice/ipit/publications/8511.pdf)
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