TLD für Europa
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> Vorrecht zur Registrierung

Warum eine Domain für Europa?

Im Februar 2000 verabschiedete die EU Kommission ein Arbeitspapier zur Einführung einer neuen TLD für Europa, .eu (doteu). Mit der Einführung dieser neuen Endung für Internet-Adressen soll der großen Bedeutung der TLD .com (dotcom) bei der wirtschaftlichen Nutzung des Internets ein europäisches Pendant entgegengesetzt werden. Dies soll einerseits den Wirtschaftsstandort Europa ins Blickfeld rücken und die europäische Identität der Unternehmen erkennbar machen und andererseits den Engpass beseitigen, der für viele europäische Unternehmen, Institutionen und Privatpersonen dadurch entstanden ist, dass ihre Namen unter dotcom bereits - ganz legitim - durch US-amerikanische oder andere Anmelder besetzt waren. Im März 2002 wurde die Einführung der neuen TLD beschlossen und im Mai 2003 ein belgisches Konsortium, EuRID , als zentrale europäische Registry eingesetzt.

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Über EuRID

EuRID (European Registry of Internet Domain Names) ist eine non-profit-Organisation mit Sitz in Brüssel, die als Vergabestelle für die Domain .eu eingesetzt wurde. EuRID rekrutiert sich aus den nationalen NICs der Länder Belgien (DNS BE), Italien ( IIT CNR) und Schweden (NIC SE).

Geplant sind neben dem Hauptsitz drei zusätzliche regionale Büros:

Sitz Region Unterstützung der Registrierungsstellen in
Brüssel Hauptsitz, Mitteleuropa Belgien, Frankreich, Niederlande, Luxemburg, Deutschland, Österreich
Stockholm Nordeuropa Schweden, Dänemark, Finnland, Estland, Lettland, Litauen, Großbritannien, Irland
Pisa Südeuropa Italien, Spanien, Portugal, Griechenland, Malta, Zypern, Slowenien
Prag Osteuropa Tschechische Republik, Slowakei, Ungarn, Polen
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Ablauf der Registrierung

Am 07.12.2005 um 11.00 Uhr begann die Registrierung der neuen Europa-Domain. Aktuell liegen für die Phase I der Sunrise Period gut sechs Wochen nach dem offiziellen Beginn etwa 160.000 Anmeldungen vor.

Die ersten drei, nach knapp 2 Sekunden eingegangenen Anmeldungen lauten tickets.eu, job.eu und hotels.eu. Liebling der Anmelder bleibt s/e\x.eu, dahinter kommen hotel.eu, travel.eu, jobs.eu, hotels.eu, casino.eu und business.eu.

Die zweite Phase der Anmeldung begann am 7. Februar 2006 für Personen oder Institutionen, die so genannte "sonstige frühere Rechte" (siehe unten) beanspruchen. Eine Woche nach dem Start von Sunrise Phase II lag die Gesamtzahl der Anträge bei etwa 280.000, bezogen auf insgesamt etwas über 200.000 Domains. Rund ein Drittel aller Anmeldungen auf entfallen Anträge aus Deutschland.
Am 7. April 2006 begann die allgemeine Registrierung. Die Zahlen werden angeführt von Deutschland mit über 530.000 Registrierungen, Großbritannien mit etwa 320.000 und den Niederlanden mit 200.000 Domains. Diese Verteilung entspricht den bereits bei den nationalen ccTLDs bekannten Kräfteverhältnissen.

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Vorrecht zur Registrierung

Zu den spannendsten Fragen der Einführung von .eu zählt die Frage, welche Rechte zur Teilnahme an der Sunrise Period berechtigen. Mit dem Annex 1 zu den Sunrise Rules hat EURid erstmals eine Liste mit den "früheren Rechten" (prior rights) veröffentlicht. Derzeit ist die Liste lediglich in englischer Sprache veröffentlicht, an der Übersetzung wird noch gearbeitet. Da sich hier ganz leicht Ü bersetzungsfehler einschleichen können, sind nachstehende Angaben als unverbindlich zu verstehen. Für Deutschland ergibt sich folgendes Bild: als früheres Recht sind geschützt:

- eingetragene nationale Wortmarken oder Wort-/Bildmarken, wobei sich bei letzteren die Anmeldung auf den dominierenden, unterscheidungskräftigen Wortbestandteil beschränkt;
- eingetragene Gemeinschaftsmarken aus einem der 25 EU-Mitgliedsländer
- eingetragene IR-Marken mit Gültigkeit in mindestens einem der 25 EU-Mitgliedsstaaten;
- Geographische Herkunftsangaben oder Ursprungsbezeichnungen
- Unternehmenskennzeichen wie Handelsnamen, Geschäftsbezeichnungen, Unternehmensnamen, welche im geschä ftlichen Verkehr als Name, als Firma oder als besondere Bezeichnung eines Geschäftsbetriebs oder eines Unternehmens benutzt werden;
- icht eingetragene Marken, geschützt etwa durch notorische Bekanntheit der Marke im Sinne des Artikels 6bis der Pariser Verbandsübereinkunft zum Schutz des gewerblichen Eigentums
- Werktitel (Namen oder besondere Bezeichnungen von Druckschriften, Filmwerken, Tonwerken, Bühnenwerken oder sonstigen vergleichbaren Werken)

dotEU ist von Anfang an als Domain für die Europäische Union konzipiert. Sie soll der EU im Internet ein Gesicht geben. Damit ist nicht Europa gemeint, sondern ausschließlich die zur Zeit 25 Mitgliedsstaaten der Europäischen Union. In der EG-Verordnung Nr. 733/2002 vom 22. April 2002, Artikel 4, heißt es:

(2) Das Register
b) trägt über eine zugelassene Registrierstelle für die TLD ".eu" Domänennamen innerhalb der TLD ".eu" ein, die beantragt wurden von
  i) einem Unternehmen, das seinen satzungsmäßigen Sitz, seine Hauptverwaltung oder seine Hauptniederlassung innerhalb der Gemeinschaft hat oder
  ii) einer in der Gemeinschaft niedergelassenen Organisation unbeschadet der Anwendung nationaler Rechtsvorschriften oder
  iii) einer natürlichen Person mit Wohnsitz innerhalb der Gemeinschaft

Das ist unmissverständlich und grenzt alle Personen und Unternehmen, die keinen Sitz in einem Mitgliedsland hat, von der Registrierung einer .eu-Domain aus, sowohl in den Sunrise Period als auch in der Live-Phase.

Weitere Informationen finden Sie unter http://www.eurid.eu

(Quellen: domain-recht.de/Domain-Newslwtters #282, #289, #290, #298, #299, intern.de, 08.12.2005,
http://www.freshfields.com/practice/ipit/publications/8511.pdf
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