Domainnamen
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> Domainnamen mit 2 Zeichen (2-letter-domains)
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> Zweideutige Domainnamen

Zusammensetzung

Nicht alle Domainnamen sind registrierbar, da beispielsweise manche Namen prinzipiell auf einer Ausnahmeliste stehen. Die nachfolgenden Bedingungen für Domainnamen unter .de müssen eingehalten werden:

- Domainnamen können nur die Buchstaben "a" bis "z", die Ziffern "0" bis "9" sowie den Bindestrich enthalten. Seit dem 1. März 2004 sind außerdem Internationalisierte Domainnamen möglich, in denen 92 weitere Zeichen, unter anderem die Umlaute "ä", "ö" und "ü", erlaubt sind (siehe auch hier)
- Domainnamen müssen mindestens einen Buchstaben enthalten
- Die maximale Länge beträgt inklusive aller Punkte maximal 255 Zeichen. Zwischen den Zeichen ist eine maximale Länge von 63 Zeichen erlaubt.
- Domainnamen dürfen nicht mit einem Bindestrich anfangen und nicht mit einem Bindestrich enden
- Domainnamen dürfen im 3. und 4. Zeichen keinen Bindestrich enthalten. So ist beispielsweise die Registrierung von »xn--xeno.de« nicht möglich
  Bei der Eingabe von Domainnamen in Adresszeile oder Suchmaske wird Groß- und Kleinschreibung nicht unterschieden. Es spielt also keine Rolle, ob man " Domain-INFO.org" oder " domain-info.org" schreibt. Häufig wird bei der Schreibweise auf gute Lesbarkeit geachtet. Die Webadresse an sich besteht jedoch ausschließlich aus Kleinbuchstaben.

(Quelle: http://www.denic.de/de/faqs/detail_47.html)

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Die 7 goldenen Domain-Regeln

Wer die technischen Voraussetzungen für den Domainnamen beherzigt, darf bei der Wahl des Domainnamens nun die 7 goldenen Domainregeln verinnerlichen, die juristischen Komplikationen vorbeugen helfen:

1. Keine Marken, keine Namen von Unternehmen
Registrieren Sie keinen Domainnamen, der einer geschützten Marke entspricht, also z.B. bigmac.com oder milka.de. Lassen die Finger auch von Unternehmens-Namen wie karstadt-ag.de, mercerdes.com oder krupp.de. Dies gilt auch dann, wenn Sie selbst zufällig "Mercedes Schmidt" oder "Stefan Krupp" heißen sollten. Die Rechtsprechung räumt hier im Regelfall dem (bekannten) Unternehmen ein vorrangiges Recht an dem Domain-Namen ein.
2. Keine Namen von Prominenten
der private Vor- und Nachname genießt namensrechtlichen Schutz (§ 12 BGB). Bei Fansites sollte Sie auf jeden Fall mit Ihrem Idol Kontakt aufnehmen, um eine Genehmigung zur Nutzung "seines" Domainnamens zu erhalten.
Übrigens: Selbst wenn Sie bloß Ihren ungeliebten Nachbarn ärgern wollen und sich seinen Namen als Domain unter den "Nagel reißen", stellt dies eine Verletzung des Namensrechts dar.
3. KeineTitel von Zeitschriften, Filmen, Software
Werktitel (Titel von Büchern, Zeitschriften, Filmen, TV-Sendungen und Software) sind geschützt. Da es praktisch eine unüberschaubare Anzahl an Werktiteln gibt, sind jedoch nur Titel mit einem hohen Bekanntheits-grad (bei denen eine ernsthafte Verwechslungsgefahr anzunehmen ist) geschützt. Verzichten Sie somit auf bild-zeitung.de, wordperfect.com und starwars-online.net.
4. Keine Städtenamen
Registrieren Sie keine Namen von Städten und Gemeinden! Dieses Recht steht ausschließlich den jeweiligen Kommunen selbst zu. Dies gilt übrigens nicht nur für .de-Domains, sondern auch für andere Top Level Domains, wie .com, .net, .org oder .at. Also Finger weg von berlin.com oder hannover.net! Nur unter Namensgleichen und wenn die Gemeinde nicht bekannt ist gilt "first come, first served".
5. Keine Bezeichnungen von staatlichen Einrichtungen
  Ebenfalls "gefährlich" sind alle Begriffe, hinter denen der Durchschnitts-bürger gemeinhin die Websites von staatlichen Einrichtungen vermutet. Zu nennen sind hier etwa Domains wie zivildienst.de, bundesrechnungs-hof.de oder landgerichte.de.
6. Keine Tippfehler-Domains
  Durch so genannten Tippfehler-Domains (also z.B. intell.de statt intel.de, spigel.de statt spiegel.de) versuchen dubiose Websitebetreiber als Trittbrettfahrer, die Besucherzahlen auf ihrer Website zu erhöhen.
Verzichten Sie auf solche "Spielchen". Die Rechtsprechung greift auch hier mittlerweile hart durch und spricht den betroffenen Unternehmen entsprechende Unterlassungsansprüche zu. Des weiteren riskieren Sie im Einzelfall hohe Schadensersatzforderungen.
7. Handel nur mit ungefährlichen Domains
Der Kauf und Verkauf von Domains ist aus juristischer Sicht grundsätzlich zulässig, solange dabei nicht Namens- oder Kennzeichnungsrechte Dritter oder sonstige Rechte verletzt werden. Bieten Sie deshalb nur solche Domain-Namen zum Kauf an, die nicht gegen die Goldenen Domainregeln verstoßen.

(Quelle: http://www.domain-recht.de/recht/)

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Weitere Regeln zu Domainnamen

1. Kürze, Kürze, Kürze
Bei Immobilien kennt jeder die drei L: Lage, Lage, Lage. Auf Domains übertragen, ergeben sich die drei K, nämlich: Kürze, Kürze, Kürze. Im Regelfall gilt: Je kürzer ein Domain-Name, desto besser. muesli.de ist besser als muesli-online.de, muesli-online.de wiederum besser als muesli-online-selbermixen.de.
2. Der Anrufbeantworter-Test
  Sprechen Sie Ihren Wunschnamen auf den Anrufbeantworter Ihrer Bekannten. Sagen Sie den Domain-Namen nur einmal, ohne Wiederholungen und ohne ihn zu buchstabieren. Wenn Ihre Bekannten Ihre Website damit im ersten Anlauf finden, ist das schon mal ein guter Anfang, also ein Domain-Name, den Sie in die engere Wahl ziehen sollten. Abschreckende Beispiele in diesem Zusammenhang sind Domains wie kijiji.de (Kleinanzeigen-Marktplatz). Da hilft meistens nur, etwas ähnliches bei Google einzutippen und auf das Meinten-Sie-Feature zu vertrauen. Eine Website, die nur über diesen Umweg via Google gefunden werden kann - nicht gerade eine gute Idee.
3. Nur Top-Level-Domains mit gutem Image
  Sie planen, die Welt mit einer neuen Dating-Community zu beglücken und Ihre Wunschdomain dating.de ist schon vergeben? Sie kommen deshalb auf die Idee, auf eine andere Domain-Endung (TLD) auszuweichen, also zum Beispiel dating.ws oder dating.cx? Hier sollten Sie vorsichtig sein, denn auch in der virtuellen Welt gibt es die Top-City-Lagen und die Hinterhöfe in der Provinz. Und unter exotischen Domain-Endungen wie .ws, .cx oder .vu finden sich eher die Briefkastenfirmen der Online-Welt. Also: konzentrieren Sie sich bei Ihrer Suche nach einer Domain ausschließlich auf Domain-Endungen mit gutem, seriösem Image wie zum Beispiel .de, .com, .info oder auch .eu.
4. Registrieren Sie verschiedene Domains
  Stellen Sie sich vor, Sie sind Gründer der Reise-Community tripsbytips.de. Typisch wären hier folgende Tippfehler: tripsbytipps.de, tripbytipps.de, tripbytips.de tripsbytricks.de, tipsbytrips.de, tripsbytrips.de, tricksbuytrips.de, trips-by-tips.de, usw. Also: in vielen Fällen ist es sinnvoll, auch gleich die verschiedenen Schreibweisen und typischen Tippfehler des Domain-Namens zu registrieren.

(Quelle: http://www.deutsche-startups.de)

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Mundart-Domain

Wie kann man aus 120.000 Stichwörtern (nach Duden) über 7.000.000 deutsche Domainnamen machen?
Indem man sich auf die Heimat besinnt und Domainnamen in der regionalen Sprache (sprich Mundart) benennt.
Hierbei sind die Bayern scheinbar die fleißigsten mit Domainnamen wie tragltod.de, obazda.de oder spezl.de. Eine bayrisch-englische Domainnamen-Variante bietet festlguide.de. Die meisten Websites mit (fast ausschließlich bayrischem) Mundartnamen gibt es allerdings schon nicht mehr, und auf den noch gemeldeten Webadressen wartet kommerzielle Werbung.

Wenn Ihnen aktive interessante oder lustige Beispiele für Mundart-Domains bekannt sind, sagen Sie uns bitte Bescheid.
(Quelle: domain-recht.de)

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Domainnamen mit 2 Zeichen (2-letter-domains)

Domainnamen mussten bisher in Deutschland - also unter der TLD .de - aus mindestens drei Zeichen bestehen. Zur Begründung war von seiten der DENIC darauf verwiesen worden, dass man sich die Möglichkeit der weiteren Unterteilung des .de-Adressraumes für die Zukunft offen halten wollte.

Diese Zeiten sind nun aber vorbei: mit Wirkung vom 23. Oktober 2009 um 09.00 Uhr war es erstmals möglich , unter .de ein- und zweistellige Domains sowie reine Zifferndomains zu registrieren.
Ebenso sind von diesem Tage an erstmals auch .de-Domains, die einem Kfz-Kenn- zeichen oder einer anderen Top Level Domain wie com.de entsprechen, erhältlich. Bisher waren diese aufgrund ihrer Kürze begehrten Adressen auf Veranlassung der DENIC eG als zentraler Registrierungsstelle für die Top Level Domain .de gesperrt und somit der allgemeinen Registrierung entzogen.

Auslöser dieser Änderung war ein Urteil des Oberlandesgericht Frankfurt, in dem die DENIC im April 2008 verurteilt wurde, die Domain vw.de zuzulassen; eine hiergegen gerichtete Nichtzulassungsbeschwerde der DENIC vor dem Bundesgerichtshof in Karlsruhe blieb nun erfolglos, so dass die Entscheidung aus Frankfurt rechtskräftig ist. Die DENIC hatte daraufhin kurzfristig entschieden, ihre Domainrichtlinien mit Wirkung zum 23. Oktober 2009 zu ändern und die bisherigen Einschränkungen bei der Registrierung von Second Level Domains unterhalb von .de weitgehend abzuschaffen.

In der Vergangenheit gab es unter .de allerdings schon 2-Zeichen-Domains, nämlich db.de und ix.de. Die Eingabe "db.de" (für "Deutsche Bundesbahn") führt mittlerweille zur "DB-Konzern Startseite" mit dem exakten Titel "www.db.de/site/bahn/de/start.html". Gibt man den hinteren Teil dieses Domainnamens als Adresse ein ("www.bahn.de/start.html"), landet man, wie auch nach Eingabe von "www.bahn.de", auf dem Reiseportal der Bahn AG. "ix.de" wird automatisch weitergeleitet zu "heise.de/ix". Es handelt sich hierbei um das Onlinemagazin "IX - Magazin für professionelle Informationstechnik" aus dem Heise Zeitschriften Verlag. So sind die letzten beiden Domainnamen mit 2 Zeichen nun auch inaktiv.

Zwei Zwei-Zeichen-Domains waren zwar bis dato nicht gültig, genossen zu aktiven Zeiten Bestandsschutz: hp.de und bb.de sind mit Einführung der Kurzdomains wieder erreichbar.

Bei .com und der Europa-Domain .eu hier sind Adressen wie vw.com, bp.com oder zu.eu selbstverständlich. Die Zwei-Zeichen-Domains sind sehr begehrt und werden auf Handelsplattformen wie SEDO zuhauf angeboten.

Und nun noch ein Fall aus der Schweiz. Seit dem 5. Dezember 2005 heißt dort der öffentlich-rechtliche Rundfunksender nicht mehr SF DRS, sondern kurz SF für Schweizer Fernsehen. Da bietet sich natürlich als Domainname sf.ch an, doch da hat man die Rechnung ohne SWITCH gemacht: die schweizer Domain-Verwaltung vergibt Domains nur, wenn sie mindestens drei Zeichen lang sind. Ein Versuch, eine Ausnahme (wie sie derzeit nur für Bund, Gemeinden und Kantone gilt) vor dem Bundesamt für Kommunikation zu erreichen, blieb erfolglos. Doch dank Tuvalu bietet sich eine Alternative. Statt dem umständlichen schweizerfernsehen.ch erreicht man die TV-Station jetzt über sf.tv. Die alte Adresse sfdrs.ch wird dagegen nur noch vorübergehend benutzt, bildet aber die Zieladresse für beide vor genannten Domains, die dahin umgeleitet werden.
(Quelle: domain-recht, Newsletter #290, #420)

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Domainnamen mit 1 Zeichen (single-letter-domains)

Kurze Domainnamen sind besonders wertvoll, wie inzwischen wahrscheinlich jeder weiß. Domains, die aus nur einem Buchstaben bestehen, sind daher besonders kostbar. Ursprünglich wurden aber diese Single-Letter-Domains nicht zur Registrierung freigegeben. Jon Postel, der bis 1998 als IANA, als personifizierte "Internet-Verwaltung" galt, hatte alle Ein-Buchstaben-Domains auf IANA.org angemeldet. Nach seinem Tod kamen drei .com-, zwei .net- und eine .org-Domain auf nicht nachvollziehbarem Weg in den Verkehr. Es handelt sich um q.com (Qwest), x.com (PayPal), z.com (Nissan), i.net und q.net (beide nicht verlinkt) sowie x.org (X-Org Foundation).

Doch dieser Kreis wird sich nun erweitern: auf Empfehlung der Generic Names Supporting Organization (GNSO) gibt ICANN sämtliche Ein-Zeichen-Domains unter allen generischen Domain-Namen frei. Dies umfasst sowohl Domains mit einem Buchstaben wie a.com und i.info, aber auch Domains mit einer Zahl wie 4.mobi und 8.org. Gesucht wird derzeit nur nach einer Methode, wie diese Adressen vergeben werden können. Als besonders wahrscheinlich gilt ein Auktionsmodell, bei dem die begehrten Adressen meistbietend versteigert werden. Diskutiert wird aber auch eine Verteilung nach dem Zufallsprinzip an Inhaber bereits registrierter Domains oder eine Art Lose-Ziehen, bei dem der Meistzahlende das Erstzugriffsrecht erhält und so aus dem Pool an freien Ein-Zeichen-Domains wählen kann.

(Quellen: intern.de, 29.11.2005, denic 07.12.2005, domain-recht Newsletter #290, #297, #368, eigene Recherche)

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Kuriositäten und Statistik

Man sollte es nicht meinen, aber in Domainnamen lebt selbst die eigene Schulzeit weiter, indem sich z.B. präpubertäre Schimpfwörter ins Internetzeitalter hinüber gerettet haben: die geheimnisvolle Abkürzung "DbddhkP" ("Doof bleibt doof, da helfen keine Pillen") findet sich unter www.dbddhkp.net. Die gängige Reaktion darauf war "H2OKOPF" (H2O-Kopf = Wasserkopf). Auch diese Floskel existiert als Domain www.h2okopf.de.

Und nun zur nicht minder interessanten Statistik:

www.symbolics.com 15.03.1985 Die erste Domain der Welt (registriert von Symbolics Technology Inc., Boston)
www.-.kg Juni 2001 Die kürzeste Domain der Welt
www.unido.de 05.11.1986

Die erste Domain unter .de, angemeldet von der Universität Dortmund; sie gilt gemeinhin als erste .de-Domain

Kommentar von DENIC:
"Leider können wir mit unseren Daten nicht mehr feststellen, welches genau die erste DE-Domain war. Sehr wahrscheinlich gehörten aber unido.de und uka.de zu den allerersten, da man sich an den Universitäten Dortmund und Karlsruhe schon sehr früh sehr intensiv mit dem Internet beschäftigt hat."

www.sonja-und-shawn.de 08.11.2001 Die 5-millionste Domain unter .de
(leider nicht mehr aktiv)
huettenberger-case-fabrik.de 26.06.2006 Die 10-millionste Domain unter .de
(Der Inhaber ist ein Fabrikant für Transportkisten aus dem hessischen Ort Linden in der Nähe von Gießen)
Im Rahmen des Ansturms auf die 10-millionste .de-Domain registrierten sich ca. 3 mal so viel Anmelder (6652) wie an "normalen" Tagen.
pressious.de 12.07.2007 Die 11.111.111ste Domain unter .de
www.öko.de 01.03.2004 Die erste Umlaut-Domain unter .de
www.eurid.eu 03.05.2005 Die erste Domain unter .eu
www.321.at 19.09.2006 Die erste reine Zifferndomain unter .at
(leider nicht aktiv)
www.santa.gl  

Die Domain des Weihnachtsmannes

Nach Angaben der dänischen Botschaft in Deutschland erreichen jedes Jahr tausende Briefe das Weihnachtspostamt des Weihnachtsmanns in Grönland, weil viele Kinder auf der Welt glauben, der Weih-nachtsmann wohne in Grönland. Im Sommer kann man sein Haus besichtigen. Es liegt einen kleinen Spaziergang außerhalb der Ortschaft Uumannaq, unterhalb des markanten Robbenherzberges. Grönland hat darauf reagiert und dem Weihnachtsmann eine eigene Website eingerichtet. Es dürfte die meist besuchte Website mit der Top-Level-Domain .gl sein.
(Quelle: wikipedia.de)

Die längste Domain der Welt (63 Zeichen)
thelongestdomainnameintheworldandthensomeandthensomemoreandmore.com
Die ersten 100 Domainnamen der Geschichte des DNS finden Sie hier

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Zweideutige Domainnamen

Manchmal erwirkt die Schreibweise von Domainnamen Doppeldeutigkeiten, die - so sollte man meinen - eigentlich nicht "im Sinne des Erfinders" sein dürften. Andereseites können sie eines gewissen Humors nicht entbehren, wenn dieser auch nicht in jedem Falle über der Gürtellinie liegt. Es handelt sich aber offenbar in jedem Falle um seriöse Anbieter. Einige Beispiele:

www.penisland.net Pen Island (Onlinehandel von Federhaltern etc.)
www.whorepresents.com

whoRepresents?com ist ein Suchportal, über das man Agenten von Prominenten ausfindig machen kann. Es verdeutlicht zwar im Firmenlogo die korrekte Trennung der Sinninhalte, kann aber im Domainnamen missverstanden werden als "whore presents".

www.powergenitalia.com

Powergen Italia stellt Batterieladegeräte her. Aufgrund des augenscheinlichen Missverständnisses in ihrem Domainnamen sind sie seit einiger Zeit unter der Domain batterychargerpowergen.it erreichbar. Die ursprüngliche Domain ist über ein Archiv noch abrufbar.

www.therapistfinder.com Kalifornisches Portal zum Auffinden von Therapeuten verschiedener Fachrichtungen in Wohnortnähe. Die mögliche Verwechslung besteht in der Leseweise "the rapist finder" (rapist = Frauenschänder)
www.expertsexchange.com Expertsexchange ist eine Informations- und Personalbörse im Sinne einer Suchmaschine. Niemand wird bei der Lektüre an expert-sex-change denken.
www.blumentopferde.de

Es handelt sich nicht - wie man vielleicht meinen könnte - um eine neue Pferderasse, sondern um eine Linksammlung zu Garten- und anderen Themen

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